{"id":18943,"date":"2026-07-02T10:10:08","date_gmt":"2026-07-02T10:10:08","guid":{"rendered":"https:\/\/dopravabezhranic.sk\/?page_id=18943"},"modified":"2026-07-14T09:07:28","modified_gmt":"2026-07-14T09:07:28","slug":"transportplan","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dopravabezhranic.sk\/de\/prepravny-poriadok\/","title":{"rendered":"Transportplan"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"18943\" class=\"elementor elementor-18943\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-19c2a8e7 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"19c2a8e7\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-76d10b79 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"76d10b79\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 1.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Grundausstattung<\/b><\/span><\/p><p>1. Diese Bef\u00f6rderungsordnung regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Bedingungen, unter denen der Frachtf\u00fchrer G\u00fcter und Sendungen bef\u00f6rdert. Die Bef\u00f6rderung erfolgt auf Grundlage eines Bef\u00f6rderungsvertrags gem\u00e4\u00df \u00a7 765 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches, \u00a7 610 des Handelsgesetzbuches oder eines anderen Vertrags oder einer schriftlichen Anweisung.<\/p><p>2. Das Transportunternehmen DOPRAVA BEZ HRAN\u00cdC sro, \u017ddiarska 710\/26, 949 01 Nitra, Firmen-ID: 55 252 451, hat eine besondere Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Stra\u00dfentransportgesch\u00e4ften mit einem vom Bezirksamt Bratislava, Abteilung CDPK, ausgestellten Zertifikat \u00fcber die fachliche Kompetenz, Nr. BAOO009509010000, f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Stra\u00dfeng\u00fctertransporten vom 28.02.2023 erf\u00fcllt.<\/p><p>3. Die Bef\u00f6rderungspflicht des Bef\u00f6rderers besteht in der Pflicht zur Durchf\u00fchrung der Bef\u00f6rderung, wenn die Voraussetzungen dieser Bef\u00f6rderungsvorschriften erf\u00fcllt sind und die Bef\u00f6rderungsbedingungen dies zulassen, insbesondere der technische Zustand, die Tonnage oder Ladekapazit\u00e4t des Fahrzeugs, die Qualifikation des Fahrers und nicht durch unvermeidbare Gr\u00fcnde verhindert werden.<\/p><div style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 2.<\/u><\/span><\/div><div style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Umfang des G\u00fctertransports<\/b><\/span><\/div><p>1. Die Frachtf\u00fchrerin, DOPRAVA BEZ HRAN\u00cdC sro, \u017ddiarska 710\/26, 949 01 Nitra, Firmen-ID: 55 252 451, (nachfolgend Frachtf\u00fchrerin genannt), f\u00fchrt nationale und internationale Stra\u00dfeng\u00fctertransporte auf der Grundlage von Artikel 19 und in \u00dcbereinstimmung mit Artikel 21 des Gesetzes Nr. 168\/1996 Slg. \u00fcber den Stra\u00dfeng\u00fcterverkehr in der ge\u00e4nderten Fassung durch.<\/p><p>2. Transportiert Komplettladungen, St\u00fcckgut und Palettenware. Zu diesem Zweck besitzt der Spediteur zwei Lkw und betreibt drei Lkw bis zu 3,5 Tonnen zul\u00e4ssigem Gesamtgewicht. Die Transporte werden auf Grundlage schriftlicher Auftr\u00e4ge und Transportvertr\u00e4ge gem\u00e4\u00df Handelsgesetzbuch, B\u00fcrgerlichem Gesetzbuch und Dekret Nr. 11\/1995 Slg. durchgef\u00fchrt.<\/p><p>3. Im nationalen und internationalen Stra\u00dfeng\u00fcterverkehr setzt das Transportunternehmen Fahrzeuge ein, die f\u00fcr den G\u00fctertransport gem\u00e4\u00df den f\u00fcr die Slowakische Republik geltenden internationalen Vertr\u00e4gen konstruiert, hergestellt und zugelassen sind.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 3.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Allgemeine Pflichten des Bef\u00f6rderers<\/b><\/span><\/p><p>1. Allgemeine Pflichten des Bef\u00f6rderers:<\/p><p>a) den Stra\u00dfeng\u00fcterverkehr gem\u00e4\u00df diesen Transportvorschriften durchzuf\u00fchren,<\/p><p>b) ausschlie\u00dflich Fahrzeuge, die mit dem Firmennamen gekennzeichnet sind, werden f\u00fcr gesch\u00e4ftliche Zwecke genutzt.<\/p><p>c) In jedem f\u00fcr gesch\u00e4ftliche Zwecke genutzten Fahrzeug befindet sich ein Dokument, das die Berechtigung zur Aus\u00fcbung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit bescheinigt.,<\/p><p>d) Alle f\u00fcr gesch\u00e4ftliche Zwecke genutzten Fahrzeuge haben gem\u00e4\u00df dem Mietvertrag einen zugewiesenen Parkplatz auf dem Mietgel\u00e4nde.<\/p><p>e) Die Parkpl\u00e4tze des Transportunternehmens sind mit der notwendigen Ausr\u00fcstung ausgestattet, um die technische Basis und die Fahrzeugbesatzungen zu versorgen und die t\u00e4gliche Fahrzeugwartung sicherzustellen.<\/p><p>f) Die Fahrzeugbesatzungen werden regelm\u00e4\u00dfig \u00e4rztlichen Untersuchungen unterzogen und erhalten empfohlene Schulungen zu den geltenden Stra\u00dfentransportvorschriften, CMR, AETR und Stra\u00dfenverkehrsordnung.,<\/p><p>g) Alle Fahrzeuge sind gem\u00e4\u00df den Paragraphen 427 und 769 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches gegen Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den versichert, die durch den Betrieb der Fahrzeuge und die T\u00e4tigkeiten der Fahrzeugbesatzungen verursacht werden.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 4.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Abschluss eines Bef\u00f6rderungsvertrags f\u00fcr G\u00fcter<\/b><\/span><\/p><p>1. Unter Stra\u00dfeng\u00fcterverkehr versteht man die Bef\u00f6rderung von G\u00fctern und Sendungen, die der Frachtf\u00fchrer auf der Grundlage eines Bef\u00f6rderungsvertrags f\u00fcr G\u00fcter (Waren) gem\u00e4\u00df \u00a7 765 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches, \u00a7 610 des Handelsgesetzbuches oder eines anderen Vertrags oder einer schriftlichen Anweisung durchf\u00fchrt.<br \/>Ein Vertrag oder Auftrag \u00fcber den Transport von Frachtgut gibt dem Absender (Kunden) das Recht, dass der Frachtf\u00fchrer die Warensendung zum Bestimmungsort transportiert und sie dem bestimmten Empf\u00e4nger ordnungsgem\u00e4\u00df und p\u00fcnktlich zustellt, und der Absender verpflichtet sich, die vereinbarte Fracht an den Frachtf\u00fchrer zu zahlen.<\/p><p>2. Der Absender (Kunde) ist verpflichtet, dem Frachtf\u00fchrer einen Bef\u00f6rderungsauftrag zu erteilen, den er gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 43 bis 45 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches \u00fcber die Annahme eines Vertragsangebots best\u00e4tigt. Der Frachtf\u00fchrer ist verpflichtet, den Empfang der Sendung auf Verlangen des Absenders (Kunden) schriftlich zu best\u00e4tigen. Bis zur \u00dcbergabe der Sendung an den Empf\u00e4nger ist der Absender (Kunde) berechtigt, dem Frachtf\u00fchrer neue Auftr\u00e4ge zu erteilen.<\/p><p>3. Der Frachtf\u00fchrer ist verpflichtet, den Transport mit fachlicher Sorgfalt und innerhalb der vereinbarten Frist (sofern schriftlich vereinbart) durchzuf\u00fchren.<\/p><p>4. Sind f\u00fcr die Bef\u00f6rderung spezielle Dokumente erforderlich, ist der Absender (Kunde) verpflichtet, diese dem Frachtf\u00fchrer sp\u00e4testens bei \u00dcbergabe der Sendung zur Bef\u00f6rderung auszuh\u00e4ndigen. Der Absender (Kunde) haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Frachtf\u00fchrer durch die Nichtaush\u00e4ndigung oder Ung\u00fcltigkeit dieser Dokumente entstehen. Der Absender (Kunde) ist verpflichtet, dem Frachtf\u00fchrer korrekte Angaben zum Inhalt und zur Art der Sendung zu machen und haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Frachtf\u00fchrer durch die Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.<\/p><p>5. Eine \u00c4nderung der Bef\u00f6rderungsbedingungen bedarf der Schriftform und muss vom Absender (Kunden) und vom Frachtf\u00fchrer best\u00e4tigt werden.<\/p><p>6. Wer eine Sendung transportieren lassen m\u00f6chte, ist verpflichtet, den Transport beim Frachtf\u00fchrer zu beauftragen. Die Bef\u00f6rderungsbestellung kann schriftlich, m\u00fcndlich oder telefonisch erfolgen. Eine m\u00fcndliche oder telefonische Bestellung muss auf Verlangen des Frachtf\u00fchrers schriftlich best\u00e4tigt werden. Erfolgt die Bestellung nicht schriftlich oder wird sie nicht schriftlich best\u00e4tigt, gelten die Aufzeichnungen des Frachtf\u00fchrers, sofern der Kunde nicht das Gegenteil nachweist.<\/p><p>7. Der Transportauftrag muss alle f\u00fcr die Durchf\u00fchrung und Abrechnung des Transports notwendigen Daten enthalten.<\/p><p>8. Der Bef\u00f6rderer kann mit der Durchf\u00fchrung des Transports auch andere nat\u00fcrliche oder juristische Personen beauftragen, die zur Durchf\u00fchrung des Stra\u00dfentransports befugt sind. In diesem Fall ist er dem Auftraggeber gegen\u00fcber f\u00fcr den Transportauftrag so verantwortlich, als h\u00e4tte er ihn selbst ausgef\u00fchrt.<\/p><p>9. Der Frachtf\u00fchrer hat Anspruch auf die vereinbarte Verg\u00fctung f\u00fcr die Bef\u00f6rderung. Der Anspruch auf Fracht entsteht nach erfolgter Bef\u00f6rderung bis zum Bestimmungsort, sofern vertraglich keine abweichende Frist und Verg\u00fctungsmethode vereinbart wurden. Kann der Frachtf\u00fchrer die Bef\u00f6rderung aus Gr\u00fcnden, die er nicht zu vertreten hat, nicht vollenden, hat er Anspruch auf einen anteiligen Frachtbetrag unter Ber\u00fccksichtigung der bereits geleisteten Bef\u00f6rderung. Mit der Annahme der Sendung \u00fcbernimmt der Empf\u00e4nger die Zahlungspflicht f\u00fcr die Forderungen des Frachtf\u00fchrers aus dem Bef\u00f6rderungsvertrag (Artikel 627 Handelsgesetzbuch). Der Frachtf\u00fchrer hat ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht an der Sendung zur Sicherung seiner vertraglichen Anspr\u00fcche. Dieses Zur\u00fcckbehaltungsrecht hat Vorrang vor anderen Rechten, z. B. des Spediteurs.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 5.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den<\/b><\/span><\/p><p>1. Der Frachtf\u00fchrer haftet gem\u00e4\u00df \u00a7 622 des Handelsgesetzbuches f\u00fcr Sch\u00e4den an der bef\u00f6rderten Sendung zwischen dem Zeitpunkt der \u00dcbernahme und der Ablieferung an den Empf\u00e4nger, es sei denn, er h\u00e4tte den Schaden bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern k\u00f6nnen. Wurde der Schaden durch den Absender, den Empf\u00e4nger, einen Mangel der Sendung, ihrer Verpackung, die besondere Beschaffenheit der Sendung oder einen Umstand verursacht, den der Frachtf\u00fchrer nicht h\u00e4tte verhindern k\u00f6nnen, haftet er nicht (\u00a7 769 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches).<\/p><p>2. Der Frachtf\u00fchrer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an der Sendung, es sei denn, er kann nachweisen, dass diese durch ihn verursacht wurden (Abschnitt 622 des Handelsgesetzbuches, Abschnitt 769 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches):<\/p><ul type=\"disc\"><li><p>ein Umstand, den der Bef\u00f6rderer nicht verhindern konnte<\/p><\/li><li><p>der Absender, Empf\u00e4nger oder Eigent\u00fcmer der Sendung<\/p><\/li><li><p>fehlerhafte Lieferung<\/p><\/li><li><p>Mangelhafte Verpackung, \u00fcber die der Spediteur den Absender bei der Annahme der Sendung informiert hat, und sofern ein Frachtbrief oder eine Bestellung mit einem Vermerk \u00fcber den Verpackungsschaden ausgestellt wurde. Hat der Spediteur die mangelhafte Verpackung nicht gemeldet, haftet er f\u00fcr Sch\u00e4den an der Sendung, die durch diesen Mangel entstanden sind, nur dann nicht, wenn der Mangel bei der Annahme der Sendung nicht erkennbar war oder h\u00e4tte sein k\u00f6nnen.<\/p><\/li><li><p>Bei M\u00e4ngeln oder nat\u00fcrlichen Eigenschaften des Sendungsinhalts, einschlie\u00dflich normaler Verluste, sowie bei besonderen Eigenschaften der transportierten Sendung gelten Sch\u00e4den als Sch\u00e4den, die durch die nat\u00fcrlichen Eigenschaften der Sendung verursacht werden, insbesondere Explosivit\u00e4t, Selbstentz\u00fcndung, Entflammbarkeit, Zerbrechlichkeit, Verdunstung, Austrocknung, Rosten, Gefrieren, Verrotten, D\u00e4mpfen und, im Falle von lebenden Tieren, Verletzung, Tod oder Verhungern.<\/p><\/li><\/ul><p>3. Im Falle des Verlusts oder der Zerst\u00f6rung einer Sendung ist der Frachtf\u00fchrer verpflichtet, den Preis zu zahlen, den die verlorene oder zerst\u00f6rte Sendung zum Zeitpunkt der Annahme zur Bef\u00f6rderung hatte. Im Falle der Besch\u00e4digung oder Wertminderung einer Sendung ist der Frachtf\u00fchrer verpflichtet, die Differenz zwischen dem Preis, den die Sendung zum Zeitpunkt der Annahme hatte, und dem Preis, den die besch\u00e4digte oder geminderte Sendung zu diesem Zeitpunkt gehabt h\u00e4tte, zu ersetzen (Art. 770 Abs. 1 BGB, Art. 624 HGB).<\/p><p>4. Der Frachtf\u00fchrer haftet f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den aus dem G\u00fctertransport, wie z. B. Sch\u00e4den an der transportierten Sendung, nur dann, wenn diese durch \u00dcberschreitung des Liefertermins verursacht wurden.<\/p><p>5. Der Frachtf\u00fchrer ist verpflichtet, dem Absender (Kunden) unverz\u00fcglich einen Bericht \u00fcber Sch\u00e4den an der Sendung vor deren \u00dcbergabe an den Empf\u00e4nger zu \u00fcbermitteln. Hat der Empf\u00e4nger jedoch das Recht, die Sendung entgegenzunehmen, ist der Frachtf\u00fchrer verpflichtet, diesen Bericht dem Empf\u00e4nger zu \u00fcbermitteln. Der Frachtf\u00fchrer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Absender (Kunden) oder dem Empf\u00e4nger durch die Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.<br \/>(Abschnitt 623 des Handelsgesetzbuches).<\/p><p>6. Der Empf\u00e4nger ist verpflichtet, jegliche bei der Zustellung festgestellten Sch\u00e4den an der Sendung im Frachtbrief zu vermerken. Ohne diesen Vermerk haftet der Frachtf\u00fchrer nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an der Sendung.<\/p><p>7. Der Absender (Kunde) muss seinen Anspruch auf Schadensersatz innerhalb von sechs Monaten nach \u00dcbergabe der Sendung an den Empf\u00e4nger schriftlich gegen\u00fcber dem Frachtf\u00fchrer geltend machen. Erfolgte die \u00dcbergabe nicht innerhalb von sechs Monaten nach \u00dcbernahme der Sendung zum Transport, so erlischt der Anspruch andernfalls (Artikel 771 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches).<\/p><p>8. Der Bef\u00f6rderer ist verpflichtet, die Beschwerde zu bearbeiten und dem Beschwerdef\u00fchrer innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde schriftlich mitzuteilen, ob seinen\/ihren Anliegen stattgegeben oder diese abgelehnt werden.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 6.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Dokumente im Stra\u00dfeng\u00fcterverkehr<\/b><\/span><\/p><p>1. F\u00fcr den Transport von G\u00fctern auf der Stra\u00dfe werden folgende Dokumente ben\u00f6tigt:<\/p><ul type=\"disc\"><li><p>Bestellung oder Vertrag<\/p><\/li><li><p>Begleitdokumente f\u00fcr die Sendung gem\u00e4\u00df den geltenden Rechtsnormen f\u00fcr den Transport der einzelnen Warenarten<\/p><\/li><li><p>Frachtbrief (seine verschiedenen Formen je nach Art der Ware)<\/p><\/li><li><p>Liefer- und Abnahmebescheinigung<\/p><\/li><\/ul><p><b class=\"ws-bold\">Bestellung oder Vertrag<\/b>\u00a0Es handelt sich um ein Dokument, das dem Auftraggeber das Recht einr\u00e4umt, vom Frachtf\u00fchrer die Bef\u00f6rderung und Zustellung einer Sendung gem\u00e4\u00df dem Inhalt des Auftrags oder Vertrags zu verlangen. Der Frachtf\u00fchrer ist verpflichtet, die Sendung an die im Auftrag oder Vertrag bevollm\u00e4chtigte Person auszuliefern, wenn diese Person den Auftrag oder ein anderes g\u00fcltiges Dokument vorlegt und die Bef\u00f6rderung und Zustellung der Sendung auf dem Frachtbrief best\u00e4tigt. Der Auftraggeber des G\u00fctertransports ist verpflichtet, mindestens Folgendes anzugeben:<\/p><ol type=\"1\"><li><p>der vollst\u00e4ndige Text Ihres Firmennamens<\/p><\/li><li><p>Name, Sitz und Wohnsitz des Absenders und des Empf\u00e4ngers<\/p><\/li><li><p>vollst\u00e4ndiger Text des Firmennamens des Transportunternehmens<\/p><\/li><li><p>Kennzeichnung und Beschreibung des transportierten Gegenstands (Fracht)<\/p><\/li><li><p>Informationen dar\u00fcber, bei wem die Bestellung aufgegeben wurde und wer zur Entgegennahme der Sendung berechtigt ist<\/p><\/li><li><p>Ziel<\/p><\/li><li><p>Ort und Datum des Empfangs und der Zustellung der Sendung<\/p><\/li><li><p>Liste der Begleitdokumente f\u00fcr die Sendung<\/p><\/li><\/ol><p><b class=\"ws-bold\">Frachtbrief<\/b>\u00a0Ausgef\u00fcllt vom Transportunternehmen und mit mindestens folgenden Angaben:<\/p><ul type=\"disc\"><li><p>Name des Absenders und Empf\u00e4ngers<\/p><\/li><li><p>die \u00fcbliche Bezeichnung des Sendungsinhalts und der Verpackung<\/p><\/li><li><p>Anzahl der Teile<\/p><\/li><li><p>Gesamtgewicht der Sendung<\/p><\/li><li><p>Be- und Entladestelle<\/p><\/li><li><p>Datum und Best\u00e4tigung des Empfangs der Sendung durch den Spediteur und den Empf\u00e4nger<\/p><\/li><\/ul><p>Wird eine Sendung an mehreren Orten be- oder entladen, ist der Absender verpflichtet, f\u00fcr jede Sendung ein separates Versanddokument einzureichen.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 7.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Vom Transport ausgeschlossene Gegenst\u00e4nde<\/b><\/span><\/p><p>1. Folgende Gegenst\u00e4nde sind vom Transport ausgeschlossen:<\/p><ul type=\"disc\"><li><p>Transporte, die durch allgemeine Rechtsvorschriften verboten sind<\/p><\/li><li><p>Gef\u00e4hrliche G\u00fcter im Rahmen der in Sondervorschriften festgelegten Bestimmungen<\/p><\/li><li><p>Gegenst\u00e4nde, die aufgrund ihrer Abmessungen, ihres Gewichts oder ihrer Bauart im Hinblick auf die Tragf\u00e4higkeit, die Abmessungen und den Zustand der f\u00fcr den Transport zu nutzenden Stra\u00dfen nicht f\u00fcr den Transport mit Stra\u00dfenfahrzeugen geeignet sind.<\/p><\/li><\/ul><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 8.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Verladung von Sendungen<\/b><\/span><\/p><p>Sendungen werden als Komplettladungen, St\u00fcckladungen oder als Zusatzladungen transportiert. Eine Komplettladung ist eine Ladung, die unabh\u00e4ngig von Gewicht, Ladefl\u00e4che und Volumen in einer einzigen Fahrt an einen Absender transportiert wird. Eine Zusatzladung ist eine Sendung, die zusammen mit anderen Sendungen oder in einer Fahrt transportiert wird, die andernfalls ohne Ladung durchgef\u00fchrt werden m\u00fcsste.<\/p><p>1. Unter dem Gewicht der Sendung versteht man das Gewicht einschlie\u00dflich Verpackung und Palette. Der Absender (Auftraggeber) ist verpflichtet, das Gewicht der Sendung sp\u00e4testens bei \u00dcbergabe zum Transport zu ermitteln und im Versanddokument (Auftrag) anzugeben.<\/p><p>2. Der Bef\u00f6rderer ist daf\u00fcr verantwortlich, das maximal zul\u00e4ssige Gesamtgewicht des Fahrzeugs einzuhalten.<\/p><p>3. Die Verladung der Sendung obliegt dem Absender (Kunden), die Entladung dem Empf\u00e4nger, sofern zwischen Frachtf\u00fchrer und Kunde nichts anderes vereinbart ist. Ist die Verladung und Entladung der Sendung vereinbart, d\u00fcrfen die mit dem Transport der Sendung verbundenen T\u00e4tigkeiten, einschlie\u00dflich der Verladung, in einem Abstand von maximal 5 m zum Fahrzeug erfolgen. Die Entladung durch den Frachtf\u00fchrer umfasst das Ausladen der Sendung vom Fahrzeug und deren Lagerung in einem Abstand von maximal 5 m zum Fahrzeug.<\/p><p>4. Das Verlegen einer Sendung \u00fcber eine gr\u00f6\u00dfere Entfernung vom Fahrzeug, insbesondere das Hineintragen in ein Obergeschoss, die Lagerung in einem Lagerhaus usw., muss gesondert mit dem Spediteur vereinbart werden.<\/p><p>5. Wird die Sendung vom Absender (Kunden) verladen, ist dieser verpflichtet, die Verladung gem\u00e4\u00df den Anweisungen des Spediteurs durchzuf\u00fchren. Der Spediteur ist daf\u00fcr verantwortlich, dass die Sendung so auf das Fahrzeug verladen wird, dass die Sicherheit und der reibungslose Verkehrsfluss nicht gef\u00e4hrdet werden.<\/p><p>6. Missachtet der Absender (Kunde) die Anweisungen des Frachtf\u00fchrers und tritt dadurch ein Verladefehler auf, insbesondere eine \u00dcberladung des Fahrzeugs, die die Transportsicherheit gef\u00e4hrdet, ist der Frachtf\u00fchrer berechtigt, die Verladung der Ladung oder eines Teils davon bzw. die Anpassung der Ladung auf dem Fahrzeug zu verlangen. Ist er damit nicht einverstanden, kann er die Bef\u00f6rderung verweigern oder die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verladung und Lagerung der Ladung auf Kosten und Risiko des Absenders (Kunden) veranlassen.<\/p><p>7. Wird die Beladung vom Absender vorgenommen und h\u00e4lt er sich nicht an die Anweisungen des Transporteurs und wird w\u00e4hrend des Transports festgestellt, dass das Fahrzeug \u00fcberladen ist, ist der Kunde verpflichtet, die dem Transporteur entstandenen Kosten zu tragen.<\/p><p>8. Sofern das Be- oder Entladen vom Versender (Kunden) \u00fcbernommen wird, ist dieser verpflichtet, daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug und die sonstige Ausr\u00fcstung des Transporteurs nicht besch\u00e4digt werden. Es ist nicht gestattet, Ladungen aus gr\u00f6\u00dferer H\u00f6he in das Fahrzeug abzusenken oder die Seitenw\u00e4nde beim Beladen mit motorisierten Ger\u00e4ten zu besch\u00e4digen.<\/p><p>9. Wird das beladene Fahrzeug w\u00e4hrend des Be- oder Entladens oder die transportierte Ladung verunreinigt, ist der Absender (Kunde) verpflichtet, die Reinigung nach dem Entladen auf eigene Kosten durchzuf\u00fchren. Kommt der Absender (Kunde) dieser Verpflichtung nicht nach, veranlasst der Frachtf\u00fchrer die Reinigung des Fahrzeugs auf eigene Kosten. Ist eine Desinfektion des Fahrzeugs erforderlich, wird diese vom Frachtf\u00fchrer durchgef\u00fchrt. Die Kosten der Desinfektion tr\u00e4gt der Absender (Kunde), dessen Ladung desinfiziert werden muss.<\/p><p>10. An permanenten Arbeitsst\u00e4tten mit einem gro\u00dfen Umfang an Verladevorg\u00e4ngen sind die Versender (Auftraggeber) verpflichtet, Be- und Entladerampen, F\u00f6rderb\u00e4nder, Kr\u00e4ne, Gabelstapler usw. einzurichten.<\/p><p>11. Ist f\u00fcr einen bestimmten Transport eine Sondergenehmigung erforderlich, hat der Versender (Kunde) sicherzustellen, dass diese Genehmigung eingeholt wird. Die auf einer Palette platzierte Ladung muss mit der Palette eine Einheit bilden.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 9.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Pflichten des Absenders<\/b><\/span><\/p><p>1. Der Absender (Kunde) ist verpflichtet, Sendungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit w\u00e4hrend des Transports vor Verlust oder Besch\u00e4digung durch Verpackung gesch\u00fctzt werden m\u00fcssen, ordnungsgem\u00e4\u00df zu verpacken. Diese Verpflichtung des Absenders (Kunden) gilt auch dann, wenn die Gefahr besteht, dass die Sendung ohne Verpackung Personen, andere Sendungen, Transportmittel oder sonstige Ausr\u00fcstung des Frachtf\u00fchrers w\u00e4hrend des Transports sch\u00e4digen k\u00f6nnte. Der Frachtf\u00fchrer pr\u00fcft nicht, welche Verpackung die Sendung aufgrund ihrer Beschaffenheit erfordert oder ob die verwendete Verpackung ausreichend ist. Der Absender (Kunde) haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch mangelhafte oder unzureichende Verpackung w\u00e4hrend des Transports verursacht werden.<\/p><p>2. Der Absender (Kunde) ist verpflichtet, die Sendung oder ihre einzelnen Teile so zu kennzeichnen, dass Verwechslungen ausgeschlossen werden. Erfordert die Art der Sendung eine besondere Handhabung beim Be- und Entladen, beim Transport oder bei der Lagerung, so ist der Absender (Kunde) verpflichtet, jedes einzelne Teil der Sendung gem\u00e4\u00df den geltenden Vorschriften mit einem Kennzeichnungsetikett f\u00fcr Transportverpackungen zu versehen.<\/p><p>3. Stellt der Spediteur bei Erhalt der Sendung fest, dass diese nicht den vorgenannten Bedingungen entspricht, verweigert er die Annahme. Best\u00e4tigt der Absender (Kunde) den festgestellten Mangel auf dem Frachtbrief, kann der Spediteur die Sendung annehmen; der Absender (Kunde) haftet jedoch f\u00fcr alle durch den festgestellten Mangel entstandenen Sch\u00e4den.<\/p><p>4. Der Absender (Kunde) ist f\u00fcr die Richtigkeit der Beschriftungen, Kennzeichnungen und Etiketten auf den einzelnen Sendungsteilen, f\u00fcr die Richtigkeit der vorgeschriebenen Zertifikate und f\u00fcr die Beif\u00fcgung der erforderlichen Begleitdokumente verantwortlich. Wird eine vom Transport ausgeschlossene oder nur unter besonderen Bedingungen zul\u00e4ssige Sendung ohne vorherige Benachrichtigung des Frachtf\u00fchrers zum Transport freigegeben oder wird eine solche Sendung aufgrund fehlerhafter oder unvollst\u00e4ndiger Angaben zum Transport angenommen, haftet der Absender (Kunde) uneingeschr\u00e4nkt f\u00fcr alle dem Frachtf\u00fchrer entstehenden Sch\u00e4den.<\/p><p>5. Sind f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Transports spezielle Dokumente erforderlich, ist der Absender (Kunde) verpflichtet, diese dem Frachtf\u00fchrer sp\u00e4testens bei \u00dcbergabe der Sendung zum Transport auszuh\u00e4ndigen. Der Absender (Kunde) haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Frachtf\u00fchrer durch die Nichtaush\u00e4ndigung oder Ung\u00fcltigkeit dieser Dokumente entstehen. Der Absender (Kunde) ist verpflichtet, dem Frachtf\u00fchrer korrekte Angaben zum Inhalt und zur Art der Sendung zu machen und haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Frachtf\u00fchrer durch die Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.<\/p><p>6. Der Frachtf\u00fchrer ist jederzeit berechtigt zu pr\u00fcfen, ob die Sendung den Angaben im Bef\u00f6rderungsdokument entspricht.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\">\u00a0<u class=\"ws-underline\">Artikel 10.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Pflichten des Frachtf\u00fchrers aus dem Bef\u00f6rderungsvertrag<\/b><\/span><\/p><p>1. Der Frachtf\u00fchrer ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Frist ein Fahrzeug des vereinbarten Typs und der vereinbarten Ausstattung bereitzustellen. Das Fahrzeug muss sich in einem f\u00fcr den Transport geeigneten Zustand befinden.<\/p><p>2. Der Bef\u00f6rderer ist verpflichtet, die Bef\u00f6rderung auf der Grundlage eines Bef\u00f6rderungsvertrags, einer Bestellung oder eines \u00e4hnlichen Vertrags durchzuf\u00fchren, wenn die Voraussetzungen dieser Bef\u00f6rderungsordnung erf\u00fcllt sind und die Bef\u00f6rderungsbedingungen, insbesondere der technische Zustand, die Tonnage oder die Ladekapazit\u00e4t des Fahrzeugs, die Qualifikation des Fahrers, dies zulassen und nicht durch unvermeidbare Gr\u00fcnde verhindert werden.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 11.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Transportweg<\/b><\/span><\/p><p>1. Sofern mit dem Absender (Kunden) keine abweichende Transportroute vereinbart wurde, ist der Frachtf\u00fchrer verpflichtet, den Transport auf dem k\u00fcrzesten Weg durchzuf\u00fchren, der unter Ber\u00fccksichtigung der Art der Ladung und des eingesetzten Fahrzeugtyps wirtschaftlich ist. Die L\u00e4nge der Transportroute wird anhand des Kilometerz\u00e4hlers ermittelt.<\/p><p>2. L\u00e4sst sich die L\u00e4nge der Stra\u00dfe nicht anhand des Kilometerz\u00e4hlers bestimmen, so ist sie anhand der Daten des Fahrtenschreibers oder Drehzahlmessers zu bestimmen, der den in den einschl\u00e4gigen Rechtsnormen festgelegten Bedingungen entspricht (Artikel 54 des Dekrets Nr. 11\/97 Slg. \u00fcber die Bedingungen f\u00fcr den Betrieb von Fahrzeugen auf Landstra\u00dfen).<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 12.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Fahrzeugverz\u00f6gerung<\/b><\/span><\/p><p>1. Bei jeder im Voraus vereinbarten oder w\u00e4hrend der Durchf\u00fchrung des Bef\u00f6rderungsvertrags eingetretenen Verz\u00f6gerung des Fahrzeugs aus Gr\u00fcnden, die der Absender (Kunde) zu vertreten hat, ist der Kunde verpflichtet, dem Frachtf\u00fchrer den Schaden f\u00fcr diese Verz\u00f6gerung zu erstatten.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 13.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Empfang der Sendung<\/b><\/span><\/p><p>1. Der Frachtf\u00fchrer liefert die Sendung an den vom Absender (Kunden) benannten Empf\u00e4nger aus. Die Lieferung erfolgt zusammen mit einer Kopie der relevanten Bef\u00f6rderungsdokumente. Der Empf\u00e4nger best\u00e4tigt den Empfang der Sendung auf den Bef\u00f6rderungsdokumenten mit seiner Unterschrift und seinem Stempel.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 14.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">\u00dcbergabe der Sendung<\/b><\/span><\/p><p>1. Der Frachtf\u00fchrer liefert die Sendung an den vom Absender benannten Empf\u00e4nger aus. Der Frachtf\u00fchrer liefert die Sendung zusammen mit einer Kopie des Frachtbriefs aus. Der Empf\u00e4nger best\u00e4tigt den Empfang der Sendung durch Unterzeichnung des Frachtbriefs.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 15.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">R\u00fccktritt vom Vertrag<\/b><\/span><\/p><p>1. Entf\u00e4llt nach Abschluss des Bef\u00f6rderungsvertrags der Bef\u00f6rderungsbedarf, ist der Absender (Kunde) verpflichtet, den Frachtf\u00fchrer unverz\u00fcglich dar\u00fcber zu informieren. Wurde die Bef\u00f6rderung storniert, nachdem das Fahrzeug den vereinbarten Verladeort bereits verlassen hat, oder hat das Fahrzeug diesen bereits erreicht, ohne dass die Sendung aus Gr\u00fcnden, die der Absender zu vertreten hat, zur Bef\u00f6rderung freigegeben wurde, ist der Frachtf\u00fchrer verpflichtet, dem Absender (Kunden) die Kosten f\u00fcr die Fahrt oder die Wartezeit in Rechnung zu stellen.<\/p><p>2. Kann der Frachtf\u00fchrer den vereinbarten Transport nicht oder nicht zu den vereinbarten Bedingungen durchf\u00fchren, ist er verpflichtet, den Absender (Kunden) unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Ist der Absender (Kunde) mit den neu vorgeschlagenen Bedingungen des Frachtf\u00fchrers nicht einverstanden, ist er zum R\u00fccktritt vom Transportvertrag berechtigt. Der Absender (Kunde) kann auch dann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verladung der G\u00fcter nicht eingetroffen ist.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 16.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Transportgeb\u00fchr<\/b><\/span><\/p><p>1. Werden die Bestimmungen der Bef\u00f6rderungsordnung und die im Bef\u00f6rderungsvertrag festgelegten Bedingungen erf\u00fcllt, hat der Bef\u00f6rderer Anspruch auf finanzielle Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Bef\u00f6rderung und f\u00fcr sonstige zur Vertragserf\u00fcllung getroffene Ma\u00dfnahmen.<\/p><p>2. Zus\u00e4tzlich zur Fracht berechnet der Frachtf\u00fchrer die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Transports notwendigen Auslagen sowie alle im Zusammenhang mit dem Auftrag oder im Interesse des Absenders (Kunden) entstandenen Kosten. Die Berechnung der Fracht und der sonstigen Verg\u00fctungen erfolgt gem\u00e4\u00df den vereinbarten Bedingungen. Der Rechnung sind Kopien aller Transportdokumente (Lieferschein, Frachtbrief, sonstige f\u00fcr den Warentransport verwendete Dokumente), der Fahrzeugbetriebsaufzeichnungen (sofern die Abrechnung nach tats\u00e4chlich gefahrenen Kilometern und Arbeitszeit der Fahrzeugbesatzung erfolgt und im Vertrag oder Auftrag nichts anderes vereinbart ist) sowie aller sonstigen Kostenbelege beizuf\u00fcgen.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 17.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Internationaler Stra\u00dfeng\u00fcterverkehr<\/b><\/span><\/p><p>1. Der internationale Stra\u00dfeng\u00fcterverkehr wird gem\u00e4\u00df Gesetz Nr. 168\/1996 Slg. \u00fcber den Stra\u00dfenverkehr, auf der Grundlage des Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommens \u00fcber die Arbeit von Fahrzeugbesatzungen im internationalen Stra\u00dfenverkehr (AETR), des \u00dcbereinkommens \u00fcber den Vertrag \u00fcber die internationale Bef\u00f6rderung von G\u00fctern auf der Stra\u00dfe (CMR) und der Entschlie\u00dfung der Europ\u00e4ischen Konferenz der Verkehrsminister CEMT\/ECMT durchgef\u00fchrt.<\/p><p style=\"text-align: center;\"><span style=\"color: #eb5707;\"><u class=\"ws-underline\">Artikel 18.<\/u><\/span><br \/><span style=\"color: #eb5707;\"><b class=\"ws-bold\">Schlussbestimmungen<\/b><\/span><\/p><p>1. Diese Transportvorschriften wurden vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Unternehmens, Ing. Michal H\u00e1la, genehmigt und treten am 01.04.2025 in Kraft. Sie sind f\u00fcr alle am Transportprozess Beteiligten innerhalb des Transportunternehmens DOPRAVA BEZ HRAN\u00cdC sro, \u017ddiarska 710\/26, 949 01 Nitra, Unternehmens-ID: 55 252 451, verbindlich.<\/p><p>2. S\u00e4mtliche \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Transportvorschriften k\u00f6nnen fr\u00fchestens mit ihrer Ver\u00f6ffentlichung und Verf\u00fcgbarkeit in Kraft treten.<\/p><p>3. Wird der Bef\u00f6rderungsfahrplan wesentlich ge\u00e4ndert oder wesentlich erg\u00e4nzt, ist der Bef\u00f6rderer verpflichtet, f\u00fcr dessen vollst\u00e4ndige Ver\u00f6ffentlichung und Verf\u00fcgbarkeit zu sorgen.<\/p><p>4. Die geltenden Rechtsvorschriften des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches, des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes des Nationalrats der Slowakischen Republik Nr. 168\/1996 Slg. bleiben von diesen Transportvorschriften unber\u00fchrt.<\/p><p>V Nitre, d\u0148a 01.07.2026\u00a0<\/p><p>Erstellt und genehmigt von: Ing. Michal H\u00e1la (Manager)<\/p><p><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-19047 aligncenter\" src=\"https:\/\/dopravabezhranic.sk\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ChatGPT-Image-3.-7.-2026-18_13_51-300x157.png\" alt=\"\" width=\"204\" height=\"107\" srcset=\"https:\/\/dopravabezhranic.sk\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ChatGPT-Image-3.-7.-2026-18_13_51-300x157.png 300w, https:\/\/dopravabezhranic.sk\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ChatGPT-Image-3.-7.-2026-18_13_51-1024x535.png 1024w, https:\/\/dopravabezhranic.sk\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ChatGPT-Image-3.-7.-2026-18_13_51-768x401.png 768w, https:\/\/dopravabezhranic.sk\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ChatGPT-Image-3.-7.-2026-18_13_51-1536x803.png 1536w, https:\/\/dopravabezhranic.sk\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ChatGPT-Image-3.-7.-2026-18_13_51-18x9.png 18w, https:\/\/dopravabezhranic.sk\/wp-content\/uploads\/2026\/07\/ChatGPT-Image-3.-7.-2026-18_13_51.png 1735w\" sizes=\"(max-width: 204px) 100vw, 204px\" \/><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u010cl\u00e1nok 1.Z\u00e1kladn\u00e9 ustanovenia 1. 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